Ja, aber die Mitnahme von Passagieren/weiteren Fahrzeuginsassen erfolgt auf die alleinige Gefahr und Verantwortung der/des Nutzungsberechtigten. Der/die Nutzungsberechtigte hält den Carsharing-Anbieter in dieser Hinsicht von jeglichen eigenen Ansprüchen und/oder Ansprüchen Dritter frei.